Insolvenzrecht
Sie brauchen Unterstützung im Insolvenzrecht? Bei uns sind Sie in den besten Händen! Ihr Ansprechpartner bei PJM + Partner: Herr Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner – Ihr Experte für kompetente und lösungsorientierte Beratung.
Wir beraten Sie, wenn es um die Frage der Insolvenzantragspflicht eines Unternehmens geht
(§ 15a InsO). Insbesondere die Prüfung der Insolvenzantragsgründe gemäß der Insolvenzordnung (Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO und/oder Überschuldung gemäß § 19 InsO) sind komplexe Fragestellungen, die die praktischen Erfahrungen eines Insolvenzrechtlers bedürfen. Im Rahmen von angestrebten Sanierungen können wir Ihnen den rechtlichen Rahmen und Sanierungsmöglichkeiten aufzeigen.
Ferner beraten wir unsere Mandanten bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen (insbesondere
§§ 130, 131, 133 InsO) oder Haftungsansprüchen (insbesondere § 43 GmbHG, 15b InsO). Wir beraten fortlaufend und umfassend Geschäftsführer bzw. Vorstände in der Krisenphase eines Unternehmens.
Wir unterstützen Sie bei Vertragsgestaltungen in der Krise eines Unternehmens und der Durchführung von Notverkäufen sowie Verkäufen durch share oder asset deal und übertragenden Sanierungen. Auch bei Eigenverwaltungen (§ 270a InsO) und Insolvenzplanverfahren (§§ 217 ff. InsO) stehen wir mit unserer Erfahrungen an der Seite unseres Mandanten.
Außerdem beraten wir Verfahrensbeteiligte, wie Gläubiger oder betroffene Unternehmer, bei Rechtsfragen um die Stellung eines Insolvenzantrages. Auch Verhandlungen und eine Kommunikation mit Insolvenzverwaltern bergen häufig unerkannte Risiken. Wir helfen Ihnen daher, die Fallstricke und rechtlichen Möglichkeiten zu erkennen.
Eine Privatinsolvenz kann für manche nahestehende Dritte, wie Familienangehörige, mit besonderen Risiken verbunden sein. Hier kann eine Beratung im Vorfeld die notwendige Sicherheit geben und Nachteile vermieden werden.
Beratung der Geschäftsführung in der Krisenphase
Prüfung von Insolvenzantragsgründen wie
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
Entwicklung von Sanierungsmaßnahmen zur Be-
seitigung einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
Vertragsgestaltung in Krisensituationen
Verkauf durch Share- oder Asset-Deal
Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter im
Rahmen einer übertragenen Sanierung
Haftungsberatung von Geschäftsführer und Vorstand
Beratung von Unternehmern vor und nach dem Insolvenzantrag
Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern
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Ausgezeichnete Betreuung und Beratung bei Fragen zu:
Branchenspiegel im Insolvenzrecht
Anlagenbau/Maschinenbau (Maschinenproduktion, Feuerlöschtechnik, Drucklufttechnik)
Automobilhandel, Automobilzulieferer
Baustoffe im Groß- und Einzelhandel
Bauunternehmen, Hoch- und Tiefbau
Baudienstleister (Sanierungstechnik)
Bierbrauereien, Spirituosenproduktion und Handel
Dienstleistung (Rechtsanwälte, Ingenieure, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)
Einzelhandel, Food/Non Food, Filialbetriebe
Elektrotechnik
Fahrzeugvermietung
Finanzdienstleistung
Gastronomie / Gaststätten / Hotelgewerbe
Gesundheitswesen (Ärzte, Zahnärzte)
Handelsunternehmen, Im- und Export
Heizungsbau / Installation
Holzverarbeitung
Immobilien, Grundstücksverwaltung
IT-Dienstleistung, Softwareanbieter
Industriedienstleistungen (Kampfmittelräumdienst)
Kunststoffverarbeitung
Landwirtschaft (Milch- und Fleischproduktion, Geflügelschlachtung)
Lebensmittel (Fleischverarbeitung, industrielle Wurstherstellung, Backwaren)
Luftfahrt
Metallbau, Stahlverarbeitung
Möbelproduktion und Verkauf, Innenausstattung
Personaldienstleistung, Zeitarbeit
Pflegebetrieb (Alten- und Pflegeheim)
Reisedienstleister
Transportwesen (Spedition)
Textilreinigung (Teppichwäscherei)
Textilproduktion (Modelabel)
Textilhandel (Groß- und Einzelhandel)
Unternehmensberatung, Unternehmensbeteiligung
Verlagswesen (Verlag und Druckerei)
Verpackungsindustrie
Versicherungen (Versicherungsmakler)